Fachanwaltskanzlei
In Bürogemeinschaft
Christiane Lohmann-Pahl &
Petra Hübenthal (bis 31.12.2023)
Leistungen
Familienrecht
Versicherungs-recht
Mediation
Zielorientierte Beratung
Begleiten
Lösungen finden
Wir
stellen uns vor
- Oldenburger Anwalt- und Notarverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Oldenburger Rechtsanwaltskammer
- Deutscher Anwaltverein
Christiane Lohmann-Pahl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
- Jahrgang 1957
- Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
- 1. juristisches Staatsexamen 1981
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg
- 2. juristisches Staatsexamen 1983
- Rechtsanwältin seit 1984
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
- Mediatorin seit 2003
- Zertifikat im Fachlehrgang Versicherungsrecht (DDA) 2004
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht
- Konfliktlösungen im Mediationsverfahren
- Wahrnehmung von Opferrechten
- Versicherungsrecht
Petra Hübenthal (bis 31.12.2023)
Rechtsanwältin und Mediatorin
- Jahrgang 1955
- Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen mit dem Wahlfach Familien- und Erbrecht sowie an der Fachhochschule für Verwaltungsrecht in Speyer
- 1. juristisches Staatsexamen 1980
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg
- 2. juristisches Staatsexamen 1984
- Rechtsanwältin seit 1985
- 24 Jahre tätig als Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin seit 2003
- 19 Jahre auch tätig als Fachanwältin für Versicherungsrecht
- von 2007 bis zu deren Schließung 2017 tätig in dem bei der Rechtsanwaltkammer Oldenburg eingerichteten Schiedshof – Abteilung Mediation
Kosten
Als Mandant erhalten Sie in dem ersten Gespräch eine umfassende Auskunft darüber, mit welchen Kosten die anwaltliche Tätigkeit verbunden ist.
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die anfallenden Kosten sind in der Regel abhängig von dem jeweiligen Gegenstandswert.
Das Honorar für eine Erstberatung beträgt mindestens 25,00 € und höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. Denkbar ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung z. B. auf Stundenhonorarbasis oder als Pauschale. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse oder durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Hierüber beraten wir Sie gerne.
Kontakt
Friedrich-Rüder-Straße 1
26135 Oldenburg
Telefon: 04 41 / 21 91 10
Fax: 04 41 / 21 91 120