Fachanwaltskanzlei
In Bürogemeinschaft
Christiane Lohmann-Pahl &

Petra Hübenthal (bis 31.12.2023)

Seit mehr als 30 Jahren sind wir in Oldenburg als Rechtsanwältinnen zugelassen. In unserem Spezialgebiet, dem Familienrecht, gehören wir zu den Fachanwälten der ersten Stunde. Die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen, wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Sie setzt das Ablegen einer zusätzlichen Fachprüfung sowie den Nachweis theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in einem Umfang voraus, welcher das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung bzw. praktische Erfahrung erlangt wird, erheblich übersteigt. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen Versicherungsrecht, der Mediation sowie der Wahrnehmung von Opferrechten. Spezialisierung und Tätigkeitsschwerpunkte verlangen ebenfalls ein fundiertes Fachwissen. Diesem Anspruch werden wir durch regelmäßige Fortbildungen und unsere umfangreiche Praxis gerecht.

Leistungen

Familienrecht

 
h

Versicherungs-recht

 

Mediation

 
w

Zielorientierte Beratung

 

Begleiten

 
Z

Lösungen finden

 

Wir

stellen uns vor

Mitgliedschaften

  • Oldenburger Anwalt- und Notarverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Oldenburger Rechtsanwaltskammer
  • Deutscher Anwaltverein

Christiane Lohmann-Pahl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

  • Jahrgang 1957
  • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
  • 1. juristisches Staatsexamen 1981
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg
  • 2. juristisches Staatsexamen 1983
  • Rechtsanwältin seit 1984
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
  • Mediatorin seit 2003
  • Zertifikat im Fachlehrgang Versicherungsrecht (DDA) 2004

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familienrecht
  • Konfliktlösungen im Mediationsverfahren
  • Wahrnehmung von Opferrechten
  • Versicherungsrecht

Petra Hübenthal (bis 31.12.2023)

Rechtsanwältin und Mediatorin

  • Jahrgang 1955
  • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen mit dem Wahlfach Familien- und Erbrecht sowie an der Fachhochschule für Verwaltungsrecht in Speyer
  • 1. juristisches Staatsexamen 1980
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg
  • 2. juristisches Staatsexamen 1984
  • Rechtsanwältin seit 1985
  • 24 Jahre tätig als Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin seit 2003
  • 19 Jahre auch tätig als Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • von 2007 bis zu deren Schließung 2017 tätig in dem bei der Rechtsanwaltkammer Oldenburg eingerichteten Schiedshof – Abteilung Mediation

 

Kosten

Als Mandant erhalten Sie in dem ersten Gespräch eine umfassende Auskunft darüber, mit welchen Kosten die anwaltliche Tätigkeit verbunden ist.

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die anfallenden Kosten sind in der Regel abhängig von dem jeweiligen Gegenstandswert.

Das Honorar für eine Erstberatung beträgt mindestens 25,00 € und höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. Denkbar ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung z. B. auf Stundenhonorarbasis oder als Pauschale. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse oder durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Hierüber beraten wir Sie gerne.

Kontakt

Friedrich-Rüder-Straße 1
26135 Oldenburg

Telefon: 04 41 / 21 91 10
Fax:      04 41 / 21 91 120